Aufgrund einer geänderten Erschließungsstruktur (Verbindungsstraße südlicher Teil Gewerbegebiet Ost/B26 - Kreisstraße HAS 10) muss der rechtskräftige Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost" angepasst werden. Die Art der baulichen Nutzung wird als eingeschränktes Gewerbegebiet beibehalten. Der Geltungsbereich des Eingriffsbebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 13,1 ha. Die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist gegeben, da der Flächennutzungsplan parallel zum Bebauungsplan geändert wird. Das Planungsgebiet liegt im Osten der Stadt Haßfurt nördlich des bereits bestehenden Teils des Gewerbegebiets Ost und wird von Norden über die Kreisstraße HAS 10 (Prappacher Straße) erschlossen sowie über das bestehende Gewerbegebiet im Süden. Dieses ist direkt an die B26 angebunden. Zur Erschließung der Bauparzellen ist in West-Ost-Richtung eine Straße geplant, die im Westen des Geltungsbereichs die Verbindungsstraße schneidet. Im Osten endet die Planstraße in einer Wendeschleife. Westlich der Verbindungstraße wird die Planstraße zur Erschließung der Bauparzellen auf einer Länge von ca. 20 m fortgesetzt.
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